AGB Restaurant

Nutzungsbedingungen für Restaurants (Stand 01. Januar 2018)

  1. Kooperations-Vertragsgegenstand

1.1. Die Mealmatch Gmbh (nachfolgend „Anbieter“) betreibt eine Online-Buchungs-Plattform für das Reservieren von Plätzen an bestimmten von den Restaurants bereitgestellten

Tische (nachfolgend „Mealmatch-Table“), wie z.B. https://www.mealmatch.restaurant und
weiteren Domains sowie Applikationen für mobile Endgeräte (nachfolgend zusammen als „Plattform“ bezeichnet). Über diese technisch zur Verfügung gestellte Plattform ermöglicht der Anbieter den auf der Plattform registrierten Restaurants die Mealmatch-Tables online anzubieten und die Vermittlung von kostenpflichtigen Reservierungen der Endkunden. Der Vertragsschluss über die kostenpflichtige Reservierung kommt dabei ausschließlich zwischen dem Restaurant und den Endkunden zustande (Vermittlungsgeschäft auf Provisionsbasis). Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus den vermittelten Reservierungen insbesondere die ordnungsgemäßen Zubereitung der Speisen und Zusammenstellung der Waren obliegt einzig den Restaurants.
1.2. Für die Nutzung der Plattform sowie das Zustandekommen und die Abwicklung der vom
Anbieter vermittelten Verträge gelten die nachstehenden „Vertragsbedingungen Restaurant“.
1.3. Im Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und Endkunden gelten die „AGB Endkunde“ des Anbieters, zu erreichen unter https://www.mealmatch.de/terms und die Datenschutzbestimmungen, die über https://www.mealmatch.de/privacystatement abrufbar
sind.
1.4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den von den Restaurants eingestellten Inhalt. Dieser Inhalt gibt nicht die Meinung des Anbieters wieder. Mit der Veröffentlichung der Inhalte macht sich der Anbieter diese auch nicht zu Eigen.

  1. Registrierung beim Anbieter und Mitwirkungspflichten des Restaurants
    2.1. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Akzeptierung dieser AGBs des

Anbieters. Das Restaurant erhält nach der erfolgreichen Registrierung eine Bestätigungs-Email vom Anbieter, die die Kooperation zwischen dem Anbieter und dem Restaurant

bestätigt. Der Anbieter behält sich vor Restaurants den Zugang zu der Plattform zu verwehren, wenn das Restaurants gegen Regelungen des Anbieters verstößt.
2.2. Auf der Plattform veröffentlicht der Anbieter das Restaurant mit samt seinem vom Restaurant mitgeteilten Meal-Angeboten, so dass es den Endkunden zur Auswahl zur Verfügung steht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Darstellungsmöglichkeiten zu verändern bzw. an technische Gegebenheiten anzupassen. Der Anbieter bewirbt über unterschiedliche Medien und Werbekampagnen die Plattform mit dem Ziel, kostenpflichtige Reservierungen der Endkunden an das Restaurant gemäß Ziffer 3.1 dieser Vertragsbedingungen zu vermitteln. Durch die dann geschlossenen Verträge gemäß

Ziffer 1.1 dieser Vertragsbedingungen zwischen Restaurant und Endkunde werden einzig die Restaurants und die Endkunden berechtigt und verpflichtet.
2.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung auf der Plattform oder
Auszahlung in den Fällen zu verweigern, in denen insbesondere weitere vertragswesentliche Daten und behördliche Unterlagen dem Anbieter nicht eingereicht wurden.
2.4. Das Restaurant verpflichtet sich, den Anbieter alle notwendigen Informationen (nachfolgend als „Daten“ bezeichnet) zur Vertragsabwicklung, Bewerbung gemäß Ziffer 12.1 dieser Vertragsbedingungen und Onlinepräsentation des Restaurants und seines Angebots zur Verfügung zu stellen.
2.5. Zu den notwendigen Daten gehören insbesondere:
• Firmenname & Restaurantname () • Gewerbeanmeldung (in Kopie) • Handelsregisternummer (falls vorhanden) • Umsatzsteuer ID (), Steuernummer
• Vertretungsberechtigte Person () • PayPal Adresse ()
• Geschäftliche Kontaktdaten: ladungsfähige Anschrift, Telefon, E-Mail () • Kontaktdaten der Vertretungsberechtigten Person: Anschrift, Telefon u. E-Mail • Mealmatch-Table Angebote des Restaurants • geltender Mehrwertsteuersatz & Währung, in der die Angebote berechnet werden ()
• Standort des Restaurants () • mindestens 1 Bild bzw. Logo des Restaurants ()
(*) Diese Angaben sind Pflichtangaben bei der Anlegung eines Restaurant-Profils
2.6. Das Restaurant sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses mit dem Anbieter gemachten Angaben gemäß Ziffer 2.4 dieser Kooperations-Vertragsbedingungen über seine Person, sein Unternehmen und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sind. Das Restaurant verpflichtet sich darüber hinaus,

unverzüglich aktuelle Änderungen dieser Daten, gegenüber dem Anbieter schriftlich per E-Mail bekannt zu geben, bzw. im Profil des Restaurants zu ändern, und entsprechend

erforderliche behördliche Unterlagen unaufgefordert einzureichen.
2.7. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Aktualisierungspflicht ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die vertraglichen Leistungen zu sperren bzw. das Restaurant von der Plattform zu nehmen.
2.8. Im Regelfall ist der Anbieter 10 Tage im Voraus über Änderungswünsche hinsichtlich der Daten gemäß Ziffer 2.4 dieser Vertragsbedingungen via E-Mail zu benachrichtigen. Nicht oder nicht fristgerecht mitgeteilte Änderungen können durch den Anbieter nicht berücksichtigt werden.
2.9. Das Restaurant ist bis zur Beendigung des Kooperationsvertrages verpflichtet, jegliche durch den Anbieter vermittelten Reservierungen gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und umgehend, wie vom Endkunden bestellt, auszuführen.

2.10. Das Restaurant sichert dem Anbieter zu, dass die von ihm angebotenen Waren qualitativ einwandfrei sind und nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, dem Gaststättengesetz und sonstigen einschlägigen Bestimmungen gelagert, verarbeitet und hergestellt werden.

Zudem garantiert das Restaurant, dass alle von ihm auf der Plattform eingestellten Meal-Angebote die rechtlichen Anforderungen, insbesondere die verbraucherschutzrechtlichen

Informationspflichten (insbesondere Grundpreisangaben, Allergene und Zusatzstoffe) erfüllen. Die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen wird regelmäßig und mindestens einmal im Halbjahr durch das Restaurant überprüft.
2.11. Das Restaurant sichert dem Anbieter zu, dass es über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt und keine Straf-, Insolvenz-, Steuer- oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb des Restaurants anhängig sind. Das Restaurant wird den Anbieter umgehend schriftlich über Änderungen der Umstände in Satz 1 informieren.
2.12. Das Restaurant verpflichtet sich, sämtliche in seiner Sphäre liegenden technischen Einrichtungen und Leitungen (bspw. DSL, Telefon, etc.) in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung funktionsfähig zu halten und so den fehlerfreien Empfang von eingehenden Reservierungen sicherzustellen.

  1. Bevollmächtigung und Bestellabwicklung
    3.1. Die kostenpflichtige Meal-Reservierung der Endkunden gilt als Vertragsschluss gelten. Der Anbieter nimmt diese im Namen des Restaurants entgegen. Diese Reservierungen werden
    im Rahmen des technisch Möglichen an das Restaurant übertragen.
    3.2. Das Restaurant empfängt die Onlinezahlungen, abzüglich der Gebühren der Finanzdienstleister und des Provisionsanteils des Anbieters, der Endkunden unverzüglich nach deren Zahlung durch den Endkunden.
    3.3. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter zu bedienen. Dabei wird der Anbieter sicherstellen, dass die ihm obliegenden Pflichten auch von Dritten eingehalten werden.
    3.4. Der Anbieter bemüht sich, eine weitestgehend störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform aufrecht zu halten. Es kann wegen Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme vom Anbieter (z.B. Stromausfall oder Unterbrechungen des öffentlichen Kommunikationsnetzes) zu zeitweiligen Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform oder zu vereinzelten Fehlern bei der Nutzung der Plattform kommen. Erforderliche Wartungsarbeiten dienen unter anderem der Verbesserung der Funktionalität der Plattform und Steigerung der Effektivität im Bestellvorgang im Sinne der Restaurants und Endkunden.
  2. Konditionen der Leistung des Anbieters
    4.1. Die Leistungen des Anbieters umfassen das zur Verfügung stellen der Plattform mit all seinen technischen Möglichkeiten zum Vermitteln von kostenpflichtigen Reservierungen an Endkunden und Bewerben der Plattform gemäß Ziffer 12.1 dieser Vertragsbedingungen. Für alle weiteren angebotenen Leistungen nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen, werden zusätzliche Vereinbarungen mit dem Restaurant getroffen.
    4.2. Der Anbieter erhält für jede vermittelte Bestellung eine erfolgsbezogene Provision bezogen auf den Nettowert des auf der Plattform eingestellten Meal-Angebots zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Höhe der Provision für die Dienste des Anbieters beläuft sich für die Restaurants auf 15% des Netto-Meal-Wertes zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
    4.3. Der Anbieter behält sich vor, die Gebühren sowie die Provision anzupassen, soweit dies für das Restaurant im Einzelfall unter Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien

zumutbar ist. Eine Gebühren- bzw. Provisionserhöhung kann aufgrund gestiegener Material-oder Vertriebskosten oder Steuern oder vergleichbarer Faktoren sowie einer wesentlichen

Verbesserung des Dienstes oder einer Erweiterung des Dienstes oder Services vorgenommen werden. Der Anbieter wird das Restaurant über eine Änderung der Preise bzw. Provision unter Angabe der Gründe mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderung in Textform per Brief, E-Mail und / oder SMS benachrichtigen. Dem Restaurant steht jederzeit zu, die Kooperation mit dem Anbieter einzustellen, falls er mit der Änderung der Gebühren nicht einverstanden ist.

  1. Online Zahlungsannahme
    5.1. Dem Endkunden werden auf der Plattform einzig Online-Bezahloptionen zur Verfügung gestellt. Bei Onlinezahlungen wird die Zahlung der Endkunden über die API-Schnittstelle des Anbieters abgewickelt und mittels eines „Split-Payments“ umgehend nach Abzug der Gebühren der Finanzdienstleister an das Restaurant im Rahmen der vereinbarten Regeln ausgezahlt.
    5.2. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Zahlungsmittel (beispielsweise Kreditkartenbetrug) oder des Onlinekontos trägt das Restaurant. Sollte die Zahlung des Kreditinstituts des Kontoinhabers durch den Anbieter an das Restaurant bereits weitergeleitet worden sein, bleibt dem Anbieter das Recht den Rechnungsbetrag zu korrigieren. Der
    Provisionsanspruch vom Anbieter bleibt bestehen.
    5.3. Der Anbieter überprüft nicht, ob die Endkundendaten wahrheitsgemäß angegeben wurden. Das Risiko, eine Reservierung wegen falscher Angaben nicht gewähren zu können und das Entgelt für die Reservierung zu erhalten, trägt das Restaurant. Der Provisionsanspruch vom Anbieter bleibt bestehen.

5.4. Das Restaurant wird darauf hingewiesen, dass mit Inanspruchnahme des Online-Bezahlverfahrens steuerliche Aspekte berührt sein können. Es wird darauf hingewiesen, dass

gegebenenfalls steuerliche Vorschriften von Drittländern Anwendung finden können. Den
Restaurants wird geraten, sich zu den steuerlichen Aspekten fachlich beraten zu lassen.

  1. Rechnungslegung und Zahlungen
    6.1. Aufgrund der direkten Aufteilung während des Bezahlprozesses(Split-Payment) ist eine gesonderte Rechnungslegung durch den Anbieter an das Restaurant nicht nötig.
    6.2. Die Rechnungsbeträge werden sofort mit der Buchung eines Angebots durch den

Endkunden auf dem Konto des Restaurants verbucht, solange dieser ein eigenes PayPal- Konto für den Zahlungsverkehr verwendet.

6.3. Das Restaurant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter die vom Restaurant gegenüber den Endkunden erbrachten Leistungen namens und im Auftrag des Restaurants hinsichtlich der vom Endkunden getätigten Reservierungen an diesen eine entsprechende elektronische Quittung ausstellt und übersendet. Das Restaurant gewährleistet hierfür stets die jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuerbeträge für ihr aktuell online veröffentlichtes Meal-Angebot dem Anbieter umgehend mitzuteilen und bei Änderungen unverzüglich bedarfsgerecht zu aktualisieren, so dass immer die aktuell gültigen Umsatzsteuersätze beim Anbieter hinterlegt sind. Das Restaurant hat dabei die ihm selbst obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere Buchführung der generierten Umsätze aus den über den Anbieter vermittelten Reservierungen) eigenständig wahrzunehmen.

  1. Sonderaktionen
    7.1. Der Anbieter behält sich vor, Sonderaktionen in Form von Rabatten oder ähnlichen
    Aktionen zugunsten von Endkunden durchzuführen. Der Anbieter übernimmt dabei gegenüber dem Restaurant die Preisdifferenz zwischen Sonderaktionspreis und dem Normalpreis. Der Provisionsanspruch richtet sich nach dem Normalpreis.
    7.2. Es besteht kein Anspruch des Restaurants auf Teilnahme an Sonderaktionen durch den
    Anbieter.
  2. Zusatzprodukte
    8.1. Der Anbieter bietet den Restaurants momentan keinen zusätzlichen Service an, der nicht Bestandteil dieses Kooperations-Vertrages ist.
    8.2. Für die Dauer des Vertrages verpflichtet sich das Restaurant für den Anbieter Kanäle zur Übermittlung der Reservierungen bereit zu stellen. Vorzugsweise in Form einer überwachten E-Mail-Adresse. Zusätzlich verpflichtet sich das Restaurant regelmäßig die Plattform des

Anbieters auf eingegangene Reservierungen für die vom Restaurant angebotenen Mealmatch-Tables zu kontrollieren und somit die Bewirtung der Endkunden gewährleisten zu können.

  1. Haftung des Anbieters
    9.1. Der Anbieter haftet weder für das Restaurant noch für den Endkunden hinsichtlich der
    Durchführung des vermittelten Vertrags.
    9.2. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet der Anbieter
    jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Restaurant regelmäßig vertraut und vertrauen darf [Hauptvertragspflicht]).
    9.3. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung vom Anbieter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    Die Haftung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der den Betrag der vom Anbieter eingenommenen Erträge innerhalb der letzten sechs Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis nicht übersteigt.
    9.4. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu
    vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattform entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen,
    UMTS Übertragung).
    9.5. Der Anbieter haftet nicht für Reservierungen von Endkunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Phishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden.
    9.6. Die Plattform des Anbieters enthält auch Links zu anderen Webseiten. Der Anbieter ist
    nicht für den Inhalt der verlinkten Inhalte verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch
    Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten
    Seiten ist nicht Inhalt dieser Vertragsbedingungen.
    9.7. Soweit die Haftung vom Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
    die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    9.8. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  2. Freistellungsverpflichtung
    Unbeschadet des Umstandes, dass nach diesen Vertragsbedingungen keine Rechte gegenüber
    Dritten begründet werden, stellt das Restaurant den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter
    frei, die durch diese berechtigt gegen den Anbieter wegen eines vom Restaurant zu
    vertretenden Verhaltens geltend gemacht werden. Soweit es unter Berücksichtigung der
    Umstände des Einzelfalls zur Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters erforderlich
    und dem Restaurant nicht unzumutbar ist, wird das Restaurant dem Anbieter in Hinblick auf
    die Freistellungsverpflichtung einen angemessenen Vorschuss zahlen (insbesondere Kosten
    der Rechtsverteidigung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe).
  3. Vertragslaufzeit und Kündigung
    11.1. Das Kooperationsverhältnis beginnt mit dem Akzeptieren der AGBs beim Anlegen eines
    Profils. Die Kooperation wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von
    dem Anbieter mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats beendigt
    werden. Das Restaurant kann jederzeit ohne Nennung von Gründen die Kooperation mit dem
    Anbieter einstellen. Das Recht zur fristlosen Beendigung der Kooperation aus wichtigem
    Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
    11.2. Der Anbieter behält sich im Falle des Vorliegens eines der außerordentlichen Gründe
    zur Beendigung der Kooperation der Ziffer 11.3 dieser Vertragsbedingungen je nach Schwere
    des Verstoßes als eine weniger belastende Maßnahme im Einzelfall das Recht vor, das
    Restaurant temporär von der Nutzung des Services auszuschließen („offline nehmen“), bis zu
    dem Zeitpunkt, bis das Ereignis, welches zur außerordentlichen Beendigung der Kooperation
    berechtigt, dauerhaft entfallen ist oder der Anbieter die außerordentliche Beendigung der
    Kooperation ausspricht.
    11.3. Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Beendigung der Kooperation berechtigt, liegt
    insbesondere vor, wenn:
    (i). das Restaurant durch den Anbieter zur Verfügung gestellte Endkundendaten
    missbräuchlich verwendet,
    (ii). über das Vermögen des Restaurants ein der Schuldenregelung des Restaurants dienendes
    gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet wird,
    (iii). das Restaurant den Geschäftsbetrieb einstellt oder der Geschäftsbetrieb durch eine
    Behörde untersagt wurde,
    (iv). das Restaurant einen Insolvenzantrag stellt bzw. über das Vermögen des Restaurants ein
    Insolvenzverfahren eröffnet wurde,
    (v). gegen das Restaurant ein Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit
    Steuer- oder Sozialversicherungspflichten eröffnet wurde.
    (vi). wenn das Restaurant gegen eine wesentliche Vertragspflicht (bspw. Nichteinhalten der
    Qualitätsanforderungen an die Waren gemäß Ziffer 2.11 dieser Vertragsbedingungen oder die
    verbraucherschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Ziffer 2.10 dieser
    Vertragsbedingungen nicht ordnungsgemäß angibt) oder
    (vii). sonst ein wichtiger Grund nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegt.
  4. Nutzungsrechte und Rechte Dritter
    12.1. Das Restaurant gestattet unentgeltlich, dass die Kennzeichen (Namen, Marken,
    Unternehmenskennzeichen wie Firma und geschäftliche Bezeichnung, etc.) durch den
    Anbieter verwendet werden dürfen. Die gestattete Nutzung gilt ungeachtet der Art, des
    Umfangs und des Verbreitungsmediums der Werbemaßnahme und auf allen Plattformen vom
    Anbieter und der (Werbe-)Partner vom Anbieter. Die Rechteeinräumung an den Kennzeichen
    im Rahmen von Werbemaßnahmen umfasst insbesondere die Verwendung im Rahmen von
    Google-AdWords-Werbekampagnen und anderen Maßnahmen des Onlinemarketings und der
    Suchmaschinenoptimierung einschließlich Partnerprogrammen.

12.2. Das Restaurant räumt dem Anbieter unentgeltlich ein einfaches, räumlich und inhaltlich
unbeschränktes Nutzungsrecht an dem von ihm zur Verfügung gestellten Informationen,
Texten, Fotos, Logos etc. („Inhalte“) ein. Die gestattete Nutzung gilt ungeachtet der Art, des
Umfangs und des Verbreitungsmediums der Werbemaßnahme und auf allen Plattformen des
Anbieters und der (Werbe-)Partner des Anbieters. Das Restaurant weist den Anbieter darauf
hin, wenn das Restaurant nicht über solche Rechte verfügt, die ihm eine derartige
Rechtseinräumung an den Anbieter erlauben. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt ein
eigenes Logo zu verwenden.
12.3. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt das Logo des Restaurants zum Zwecke
Harmonisierung auf den Plattformen grafisch anzupassen.
12.4. Das Restaurant räumt zugunsten des Anbieters darüber hinaus Online
Marketingkampagnen auf Sozialen Plattformen (wie Google, Facebook, und anderen)
„Administrationsrechte für Werbetreibende“ ein. Der Anbieter wird im Auftrag und im
Namen des Restaurants bis auf Widerruf in dem jeweiligen sozialen Netzwerk online
Werbung betreiben.
12.5. Das Restaurant steht dafür ein, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Kennzeichen
im Sinne von Ziff. 12.1 und/oder Ziff. 12.2 frei von Rechten Dritter sind und dass er
berechtigt ist, dem Anbieter Rechte an diesen in dem hier vertraglich vereinbarten Umfang
einzuräumen bzw. die Benutzung zu gestatten. Rechte Dritter sind insbesondere
Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte und
Kennzeichenrechte. Machen Dritte Ansprüche aufgrund Verletzung ihrer Rechte geltend,
stellt das Restaurant den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung in Form notwendiger Gerichts- und Anwaltskosten, frei. Der Anbieter
wird das Restaurant unverzüglich über eine Inanspruchnahme Dritter informieren und die
wesentlichen Schritte des rechtlichen Vorgehens mit ihm abstimmen.

  1. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kundenkontakt
    13.1. Der Anbieter und das Restaurant verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller
    vertraglicher Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die andere Partei, die ihnen
    im Zusammenhang mit dem Kooperationsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt
    werden und ungeachtet der Art der Informationen, diese streng vertraulich zu behandeln. Die
    Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst auf jeden Fall und ohne Einschränkung technische,
    finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie sonstige Angelegenheiten der
    anderen Partei, insbesondere Information in Bezug auf diesen Kooperationsvertrag. Die
    Parteien stellen sicher, dass dieselbe Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und
    Dritten auferlegt wird, die sie beschäftigen und die Zugang zu solchen vertraulichen
    Informationen haben. Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur soweit an
    Führungskräfte und Mitarbeiter sowie andere beauftragte Dritte weitergereicht werden dürfen,
    wie diese entsprechende Information zur Erreichung des Kooperationszweckes benötigt wird
    und erforderlich ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach
    Kooperationsbeendigung fort. Die Parteien haften jeweils für jede Verletzung dieser
    Vereinbarung.

13.2. Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 1 BDSG werden nur insoweit erhoben, verarbeitet
oder genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich und nach den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Soweit das Restaurant Daten der
Endkunden speichert oder an Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistung weitergibt, ist
das Restaurant für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
13.3. Das Restaurant kontaktiert den Endkunden nur in dem für die jeweilige Reservierung
erforderlichen Maß. Insbesondere übermittelt das Restaurant dem Endkunden Werbung nur
mit seiner ausdrücklichen Einwilligung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

  1. Anpassung der Kooperationsbedingungen
    14.1. Der Anbieter ist im Falle von triftigen Gründen (z.B. Veränderung der Gesetzeslage,
    Erweiterung des Dienstangebots) berechtigt, einzelne Klauseln dieser
    Kooperationsbedingungen in Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für das Restaurant
    nicht unzumutbar sind. Die Änderungen erfolgen nur in dem erforderlichen Umfang.
    14.2. Der Anbieter wird über Änderungen der Kooperationsbedingungen mindestens 4
    Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail aufmerksam machen.
    Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs
    gemäß Ziffer 14.3 dieser Kooperationsbedingungen sowie die Bedeutung bzw. Folgen des
    Unterlassens eines Widerspruches enthalten.
    14.3. Widerspricht das Restaurant der Geltung der neuen Kooperationsbedingungen nicht
    innerhalb von vier (4) Wochen beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung
    folgt, gelten die geänderten Kooperationsbedingungen als vom Restaurant angenommen.
  2. Schlussbestimmungen
    15.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Änderungen oder Ergänzungen dieser
    Kooperationsbedingungen seitens des Anbieters der Schriftform bedürfen und keine
    mündlichen Nebenabreden getroffen werden.
    15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kooperationsbedingungen unwirksam sein oder
    werden, bleibt die Wirksamkeit dieser Kooperationsvereinbarung im Übrigen unberührt. Die
    unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen
    Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese
    Kooperationsbedingungen Lücken enthalten.
    15.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
    UN-Kaufrechts.
    15.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen des
    Anbieters ist Köln.

15.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Restaurants werden nicht Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn der Anbieter stimmt der Einbeziehung
ausdrücklich schriftlich zu.